Was wir tun 

- Die Bürgerinitiative setzt sich für ein Ende des durch den Flugplatz Worms verursachten, stetig zunehmenden Fluglärms ein. 

- Die Bürgerinitiative setzt sich für die Vermeidung des aus dem Flugschulbetrieb entstehenden Absturzrisikos über bebautem Gebiet ein.

- Die Bürgerinitiative setzt sich dafür ein, die Umweltbelastung durch den Verkehrsflugplatz Worms auf das absolute Minimum zu reduzieren.

jan
2022

Was wurde bisher unternommen ?

sehr viel online...

Eine Unterschriftenaktion im September 2021 kommt innerhalb von 2 Wochen auf über 600 Unterschriften von Anwohnern und wird im Rahmen einer Gemeinderatssitzung durch den Sprecher der sich später gründenden Bürgerinitiative gegen Fluglärm an den Bürgermeister übergeben.

Mit Bürgermeister Müller erfolgt seitens der Gemeindeverwaltung ein enger Austausch über mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken und Belastungen, die von der Platzrunde des Flugplatzes Worms ausgehen. So kam es auch zu einem ersten Treffen mit den Verantwortlichen des zuständigen Landesbetrieb Moblilität, Mathias Podworny und Carsten Gimboth im Rathaus von Bobenheim-Roxheim.

Kontaktaufnahme mit den beiden Wahlkreiskandidaten Martin Haller und Christian Baldauf.Pandemiebedingt fanden regelmäßig mit beiden Gespräche online als Web- Konferenz, aber auch bei Möglichkeit in Präsenz vor Ort statt.

Alle örtlichen Fraktionen unterstützen die Ziele der Bürgerinitiative, wobei sich insbesondere die SPD der Problematik ausführlich annimmt und die Anfragen der Bürgerinitiative an verschiedenen Stellen, wie z.B. Deutsche Flugsicherung, Landesbetrieb Mobilität, etc. begleitet.

Nach kleinen Anfragen im Landtag durch die beiden Wahlkreisabgeordneten befasste sich auch das zuständige Ministerium für Wirtschaft und Verkehr, insbesondere Staatssekretär Becht, mit der Thematik. Hier fanden ebenfalls Onlinekonferenzen mit Teilnehmern aller Beteiligten statt (Betreiber, Bürgerinitiative, Ministerium, Landesbetrieb Mobilität, örtliche Fraktionen, Wahlkreisabgeordnete u.v.m.).

Kontakt mit der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz 

Zahlreiche Eingaben erfolgten beim zuständigen Landesbetrieb Mobilität

 

Was wurde erreicht ?

Aller Anfang ist schwer...

Wenn wir ehrlich sind noch lange nicht der große Wurf -

aber einiges kann man schon feststellen:

a ) Nach den ersten Gesprächen mit der Flugplatz GmbH wurden in Absprache mit dem Landesbetrieb Mobilität einiges bezüglich der Regelungen am Verkehrslandeplatz in der Platzordnung, insbesondere was die Höhe der Landegebühren betrifft, verändert. Hier war man der festen Überzeugung das die Attraktivität besonders für platzfremde Flugschulen sinken würde - die Erhöhungen fielen leider im direkten Vergleich sehr moderat aus, so dass Worms nach wie vor noch niedrigste Gebühren im Vergleich zu den Nachbarlandeplätzen Mannheim, Egelsbach, Mainz und Speyer aufweist.

b ) In der Neufassung für die Platzregeln, die in den Nachrichten für Luftfahrer veröffentlicht werden, wurde eine Schließung der Platzrunde für wiederholte Ausbildungsflüge an Sonn- und Feiertagen zwischen 13-15 Uhr erreicht. Das einmalige Einfliegen in die Platzrunde ist jedoch nach wie vor erlaubt.

c) Die angekündigte Reduzierung auf 4 Flugzeuge in der Platzrunde -   diese Zahl wurde und wird oft überschritten- ist übrigens bereits seit 1998 verfügt....

d ) Der konsequenten Umsetzung der Landeplatzlärmschutzverordnung wird scheinbar mehr Beachtung geschenkt.

e ) Der für Fluglärmbeschwerden zuständige Landesbetrieb Mobilität hat seinen Internetauftritt erweitert und beantwortet dort interessierten Bürgern einige Fragen rund um den Fluglärm, die er regelmäßig gestellt bekommt.

Regelmäßige Beschwerden beim zuständigen Sachbearbeiter landen nun nicht mehr nur in seinem persönlichen Postfach, das LBM hat eine Sammeladresse für Beschwerden generiert- wurden wohl doch für einen einzelnen zu viel. Eventuell können nun Eingaben zeitnah bearbeitet werden, solange die Radarbilder zur Bewertung der Flugbewegungen noch nicht gelöscht sind...

f) Im Amtsblatt werden die Beschwerdemöglichkeiten regelmäßig veröffentlicht, wer sich übermäßig durch einzelne Luftfahrzeuge belästigt fühlt, kann seine Beobachtungen und Beschwerden mit Nennung von Luftfahrtkennzeichen, Örtlichkeit und Zeit entsprechend mitteilen. Mittlerweile erhält der Beschwerdeführer auch tatsächlich ein Aktenzeichen zum gemeldeten Vorgang, was vorher nicht der Fall war.

g) Am Flugplatz tätige Vereine und Flugschulen gründeten eine Interessengemeinschaft. Auch mit dieser IG ist die Bürgerinitiative in Gesprächen.

h) Seitens des Betreibers, der Flugplatz GmbH Worms, wurde ein Antrag zur Verlegung der Platzrunde nach Süden - ohne Überfliegen bebauter Ortslage - im Konsens mit der Gemeinde Bobenheim-Roxheim,allen Fraktionen sowie der Bürgerinitiative und der Interessengemeinschaft gestellt.

Dieser Antrag wurde jedoch vom Landesbetrieb Mobilität bislang abgelehnt- aus luftfahrtrechtlichen Gründen...

i) Einer weiteren geplanten Platzrunde speziell für Tragschrauber und Ultraleichtflugzeuge mit einer zu erwartenden weiteren Lärmentwicklung für bisher nicht belastete Gebiete - ebenfalls über Gemarkung Bobenheim-Roxheim - wurde bisher erfolgreich widersprochen und wurde vom zuständigen Landesbetrieb Mobilität mit Hinweis auf Naturschutz und fehlende Lärmgutachten nicht weiter verfolgt.

Was machen andere Flugplätze anders ?

Mannheim,Egelsbach,Mainz,Speyer,Koblenz-Villingen

Lärmschutzmaßnahmen an Verkehrs- und Sonderlandeplätzen haben eines gemeinsam - sie entlasten Anwohner der jeweiligen Städte und Gemeinden. Wenn nun aber ein Landeplatz eben keine Maßnahmen ergreift, weichen Piloten natürlich dorthin aus.

Hier gibt es zahlreiche Beispiele:

In Mannheim ist beispielsweise Samstag ab 13:00 Uhr und Sonntag sowie feiertags ganztägig das Befliegen der Platzrunde untersagt - unabhängig der Vorgaben durch die Landeplatzlärmschutzverordnung. Zu genau den Zeiten sind dann vermehrt Luftfahrzeuge am Wormser Flughafen in der Platzrunde zu finden. 

In Egelsbach gibt es ebenfalls Beschränkungen, insbesondere ab 18:00 müssen die dort gestarteten Flugzeuge sofort die Umgebung verlassen und dürfen frühestens nach 30 Minuten zurückkehren. Weiter gibt es Jahreszeitabhängig Einschränkungen zum Befliegen der Platzrunde. Dies hat den regelmäßigen Besuch in Worms zu Folge, tagsüber zusätzlich angelockt durch günstige Landeentgelte.

In Mainz dürfen generell keine Hubschrauber die Platzrunde fliegen, in Worms ist das gewünscht, verzichtet man doch im Gegensatz zu anderen Landeplätzen insbesondere auf die Schwebegebühr. Dies hat natürlich auch den regen Anflug durch Hubschrauberflugschulen aus Mannheim oder Egelsbach zur Folge.

Weiter sind in Mainz nach Gründung eines Lärmbeirats die Anzahl der Flugbewegungen beschränkt sowie die Platzrunde verlegt so dass keine bebauten Flächen mehr überflogen werden.

In Speyer werden Gyrocopter, die sich durch sehr laute Fluggeräusche auch in großer Höhe negativ bemerkbar machen, nach der Landeplatzlärmschutzverordnung ohne Lärmschutz eingeordnet, was bedeutet das dies nach einem Start auch erst nach 1 Stunde wieder zum Ausgangsort zurückkehren dürfen, was das Befliegen der dortigen Platzrunde ausschließt. Weiter wurde für diese Art Fluggeräte eine eigene Platzrunde ausgewiesen.

Ähnliches in Mainz, Gyrocopter dürfen nur in einer eigenen Platzrunde innerhalb des Flughafengeländes fliegen, und dies auch nur wenn kein Segelflugbetrieb herrscht.

In Koblenz-Villingen ist das Befliegen der Platzrunde an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zu Ausbildungszwecken gänzlich untersagt.

Fazit:

Lärm macht krank!

Zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt regeln verschiedene Gesetzeswerke das Einhalten von Ruhezeiten (z.B. das Rasenmähen) und verbieten bis auf wenige, ausdrücklich erlaubte Ausnahmen, das Arbeiten an Sonn- u. Feiertagen (z.B. verkaufsoffene Sonntage). 

Eine Landeplatzlärmschutzverordnung von 1999, mit einer Vielzahl von Ausnahmen, ist das einzige Regelwerk, das die besondere Belastung für Anwohner von Verkehrslandeplätzen einzudämmen versucht.Die Novellierung dieser Verordnung, mit Ausweitung insbesondere auf Gyrocopter sowie einer Verschärfung der Lärmgrenzwerte der verwendeten Fluggeräte, wird auf Bundesebene seitens der Verbände seit 2019 verhindert !

Lärmschutzmaßnahmen an anderen Plätzen in der Umgebung haben direkten Einfluss auf die Belastung durch Fluglärm für die Anwohner der Nachbargemeinden Bobenheim-Roxheim, Lampertheim und der Verbandsgemeinde Lambsheim-Hessheim.

Diese ist überproportional im Vergleich zu an anderen Verkehrslandeplätzen gelegenen Gemeinden.

Im Übrigen findet der Fluglärm ausgehend durch Platzrunden eigener und ortsfremder Flugschulen ausdrücklich nur über Bobenheim-Roxheim statt – Wormser Bürger werden schon immer vor den unangenehmen Effekten, die so ein Verkehrslandeplatz mit sich bringt, erfolgreich verschont!

Gleiches gilt für das Absturzrisiko über Wohngebieten sowie die Umweltbelastung - insbesondere für eines der wenigen ausgewiesenen Vogelschutzgebiete im Land.